ÄNDERUNG DER TESTPFLICHT

Ab dem 04. Mai 2022 ist die generelle Testpflicht aller Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Wer geimpft oder genesen ist, muss sich nicht mehr an den zweimaligen verpflichtenden Tests beteiligen. Der Impfstatus ist der Klassenlehrkraft vorzulegen und wird entsprechend vermerkt.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner