Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 ist es an der Stadtteilschule möglich, am Ende der 10. Klasse den erweiterten Ersten allgemeinen Schulabschluss (eESA) zu erreichen.
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zum einen muss der ESA erreicht worden sein. Des Weiteren muss die Schülerin/ der Schüler das 10. Schuljahr erfolgreich abschlossen haben, was bedeutet, dass der Notendurchschnitt bei G 4 liegen muss. Ausschlaggebend dafür sind die erbrachten Noten aus den beiden Halbjahren. Es gelten die gleichen Abschlussbedingungen wie beim ESA. Eine zusätzliche Prüfung findet für den eESA nicht statt.